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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05   

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https://dejure.org/2005,7227
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05 (https://dejure.org/2005,7227)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2005 - L 5 SB 23/05 (https://dejure.org/2005,7227)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 (https://dejure.org/2005,7227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Einschränkung der Gehfähigkeit - Prüfung der zumutbaren Wegstrecke - Prüfungskriterien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwV; § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG; § 46 Nr. 11 ; VwV-StVO
    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bei Bestehen einer Osteoporose, Wirbelsäulenleiden sowie einer chronisch entzündlichen Lungenerkrankung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Einschränkung der Gehfähigkeit - Prüfung der zumutbaren Wegstrecke - Prüfungskriterien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bei Bestehen einer Osteoporose, Wirbelsäulenleiden sowie einer chronisch entzündlichen Lungenerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Nachteilsausgleich aG- Behindertenparkplätze

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich "außergewöhnliche Gehbehinderung" erfordert Unzumutbarkeit der Zurücklegung längerer Strecken zu Fuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachteilsausgleich aG im Schwerbehindertenrecht bei Einschränkung der Gehfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05
    Er muss jedoch nicht - wie etwa ein Querschnittsgelähmter - nahezu unfähig sein, sich fortzubewegen (Anschluss an BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R = BSGE 90, 180).

    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).

    Besonderes Gewicht kommt dabei dem Kriterium der Zumutbarkeit zu (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).

  • LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02

    Pseudarthrosen im Beckenbereich - Nachteilsausgleich aG gerechtfertigt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).

    Zudem ist von der Rechtsprechung auch bereits in anderen Fällen bei einer maximal zumutbaren ununterbrochenen Wegstrecke von 36 Metern (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2003 - L 10 SB 20/03, Versorgungsverwaltung 2004, 25) bzw. bei einer nur unter Schmerzen und nur mit der Gefahr von sturzbedingten Frakturen möglichen Wegstrecke von über 100 Metern (LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02) ein Anspruch auf den Nachteilsausgleich "aG" bejaht worden.

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05
    Zwar sprechen durchaus auch gewichtige Gesichtspunkte für eine restriktive Auslegung des Nachteilsausgleiches "aG" (wie insbesondere die Tatsache, dass Behindertenparkplätze nur beschränkt zur Verfügung stehen und deshalb bei einer zu großzügigen Vergabe des Nachteisausgleichs "aG" dem Kreis der vollständig gehunfähigen Behinderten u.U. zu wenig Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 03.02.1988, SozR 3870 § 3 Nr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - L 10 SB 20/03

    Nachteilsausgleich 'aG'

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05
    Zudem ist von der Rechtsprechung auch bereits in anderen Fällen bei einer maximal zumutbaren ununterbrochenen Wegstrecke von 36 Metern (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2003 - L 10 SB 20/03, Versorgungsverwaltung 2004, 25) bzw. bei einer nur unter Schmerzen und nur mit der Gefahr von sturzbedingten Frakturen möglichen Wegstrecke von über 100 Metern (LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02) ein Anspruch auf den Nachteilsausgleich "aG" bejaht worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 11 SB 21/08
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" etwa verneint worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2010 - L 11 SB 65/07
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 11 SB 164/10
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" etwa dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 11 SB 24/10
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    In der Vergangenheit hatte das LSG Niedersachsen-Bremen das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" dagegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 SB 83/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - L 11 SB 23/02

    Merkzeichen "aG"; außergewöhnliche Gehbehinderung; Kombination orthopädisches

    Entscheidend ist, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG a. a. O. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; auch Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04 - und - L 5 SB 23/05 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2006 - L 9 SB 129/05
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R = BSGE 90, 180; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Dezember 2005, L 5 SB 23/05 auch zum Nachstehenden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 183/04
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats schließt bereits die Fähigkeit, mithilfe eines Rollators (nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 Metern zurücklegen zu können, den Nachteilsausgleich "aG" aus (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 23/05-).
  • SG Lüneburg, 13.07.2006 - S 15 SB 115/05

    Voraussetzungen der Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das

    Entscheidend ist, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG a.a.O., unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; vgl. insbesondere auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005, - L 5 SB 173/04 - sowie - L 5 SB 23/05 - ).
  • SG Oldenburg, 08.06.2007 - S 11 SB 346/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 SB 149/05
  • SG Hannover, 19.10.2006 - S 41 SB 204/05
  • SG Osnabrück, 07.06.2006 - S 7 SB 209/03
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